Hundeführerschein

 

 

In unseren Lehrgängen für den Hundeführerschein sind folgende Inhalte enthalten:

 

  • Begegnung mit anderen Hunden ohne, dass Passanten und/oder andere Hunde belästigt, gehindert oder gar gefährdet werden.

  • Begegnung mit Joggern, Skater und anderen Personen (Spaziergänger oder Menschengruppen) ohne die entsprechenden Personen zu belästigen, zu gefährden oder zu behindern

  • Kontrollierte Begegnung beim normalen Gehen mit beispielsweise Radfahrern, Kinderwagen und ähnlichem ohne Belästigung, Behinderung oder Gefährdung von Passanten sowie ohne Gefährdung des Straßenverkehrs. Dabei wird eine stärker befahrene Straße in den Prüfungsablauf eingebunden. Der Hund soll ohne Gefährdung des Straßenverkehrs an dieser entlanggehen und mindestens einmal überqueren.

  • Grundkommandos „Sitz“, „Stop“, Steh“ bzw. „Platz“ oder „Bleib“. Diese Übung soll nach max. drei Wiederholungen zustande kommen.

  • Abrufen des Hundes „Hier“, „Komm“ auf Ruf. Diese Übung soll nach max. drei Wiederholungen zustande kommen.

  • Das zu prüfende Handling am eigenen Hund beinhaltet Zähne, Ohren- und Pfotenkontrolle.

 

Seminarteilnehmer, die die am Ende des Seminars „Hundeführerschein“ die gestellten Prüfungen bestanden haben, erhalten offiziell das Testat Hundeführerschein.

Der Prüfungsteilnehmer weist mit bestandenem Testat der praktischen Prüfung nach, dass er die theoretische Sachkunde in der Praxis umsetzen kann, vorausschauend handelt und somit Gefahrensituationen rechtzeitig erkennt und vermeidet.

 

Die theoretische Prüfung wird unter Berücksichtigung des §11 Bundestierschutzgesetz über den Schutz der Tiere herausgegeben im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2022 Teil I Nr. 53, ausgegeben zu Bonn am 22.12.2022 sowie der Verordnung zur Änderung der Tierschutz-Hundeverordnung und nach §3 Abs.1 und 2 Niedersächsisches Gesetz über das Halten von Hunden vom 26.05.2011 (NHundG) Nds. GVBl. S 130, ber. S. 184 durchgeführt.

 

Die Prüfung wird bei uns im Haus ausschließlich durch den öffentlich bestellten und vereidigten sowie qualifizierten Sachverständigen Dietmar Busse durchgeführt.

 

Teilnahmebedingungen:

 

Mindestalter des Teilnehmenden: 16 Jahre

 

1 Paßbild ist mind. 1 Woche vor Seminarbeginn elektronisch einzureichen

 

Der Teilnehmer muß sich zu Beginn der Teilnahme am Seminar amtlich ausweisen können.

Der Hund muß durch Auslesen eines Chips eindeutig identifizierbar sein.

 

Preisstellung: 125,00 € einschl. Prüfungsgebühr zzgl. Kosten für den Ausweis

zahlbar nach Rechnungsstellung vor Seminarbeginn

 

Dauer: 8 Stunden zzgl. Prüfung am nächsten Tag 4 Stunden

Andor vom Goldstück